Gebäudeversicherung 🏘️ (in der Police „gewerbliche Gebäudeversicherung“ genannt)

Prinzipiell versicherte Gefahren: 

  • Feuer
  • Sturm / Hagel
  • Glasschäden inkl. Verglasung von Gewächshäusern
  • zusätzlich – wenn beantragt und vom Versicherer möglich – Elementarschäden mit 500 EUR Selbstbehalt

Versicherungssumme: 
11.550 EUR im Jahr 2026 – > Danach steigt die Summe jedes Jahr anhand des Baupreisfaktors um Unterversicherungen zu vermeiden.
Beitrag:
In 2026 : 31,85 EUR ohne Elementarschäden oder 41,65 EUR inkl. Elementarschäden je Gartenlaube
Besonderheiten: 
Genereller Unterversicherungsverzicht. D.h. bis zu der Summe von 11.550 EUR + dem jährlichen Index, wird bezahlt, ohne dass der Versicherer einwendet, dass sich der Laubenbesitzer höher hätte Versichern müssen.
Photovoltaikanlagen sind gegen die o.g. Gefahren mitversichert, wenn diese Fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Genauere Infos entnehmen Sie gern den Anlagen “ Merkblatt FED“

Hinweis zum Wert 1914: ist ein Begriff aus der Gebäudeversicherung, der dazu dient, den Versicherungswert eines Gebäudes zu berechnen und eine inflationssichere Versicherungssumme zu gewährleisten. Er wird auf der Grundlage der Baukosten des Jahres 1914 berechnet. Im Jahr 1914 war die Währung in Deutschland die Goldmark, aus diesem Grund wird dieser Wert in Goldmark angegeben. Sie können die Goldmark jedes Jahr mit einem Faktor in den aktuellen Wert umrechnen. Im Jahr 2026 ist der Faktor 22,64. Wenn dieser  mit dem Goldmark Multipliziert wird, dann erhalten sie die Versicherungssumme.

Im Beispiel der Lauben:   510 (Goldmark je Laube) X  22,64 (Faktor 2026) = Ergibt 11.550 EUR

Inhaltsversicherung der Gartenlauben ⛏️🪑📻 (auch Inventarversicherung genannt)

Prinzipiell versicherte Gefahren: 

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm/Hagel
  • zusätzlich – wenn beantragt und vom Versicherer möglich – Elementarschäden mit 250 EUR Selbstbehalt

Versicherungssumme:
5.000 EUR
Beitrag:
16,10 EUR ohne Elementarschäden oder 20,70 EUR inkl. Elementarschäden je Gartenlaube
Besonderheiten: 
Genereller Unterversicherungsverzicht. D.h. bis zu der Summe von 5.000 EUR wird bezahlt ohne das der Versicherer einwendet, dass sich der Laubenbesitzer höher hätte Versichern müssen.
Sicherheitsvorschriften für Einbruchdiebstahl: Alle Öffnungen (z.B. Fenster und Türen) sind verschlossen zu halten, sobald niemand auf dem versicherten Grundstück anwesend ist.
Alle Zugangstüren der allseits geschlossenen Versicherungsräume haben außen mit dem Türblatt, bzw. mit von innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag/- Rosette, bündig abschließende Schließzylinder.

Genauere Infos entnehmen Sie gern den Anlagen “ Merkblatt FED“. Mehr Informationen findet man auch bei www.kleingartenversicherung.net

Neu hinzukommende Lauben 🏡

Stichtag ist der 01.01. eines Jahres. Versichert gelten alle Lauben gemäß Meldung. Sollte es Veränderungen geben muss die Meldung mit der Anzahl der versicherten Lauben.

Neue Lauben bitte immer an info@falkensteingmbh.de melden. Diese gelten dann ab sofort mitversichert, müssen aber erst zum 1.1. des Folgejahres bezahlt werden, bzw. sind dann auf der Rechnung.

Schäden

Für eine Schadenmeldung erhalten sie bei der Falkenstein GmbH ein Online Schaden Formular. Bitte dieses über unser Kontaktformular unter Angabe des Vereinsnamens und der Laubennummer anfordern.
WICHTIGE Obliegenheiten im Schadenfall: 

  • Abwendung und Minderung des Schadens.
  • Unverzügliche Meldung an die Falkenstein GmbH
  • Innerhalb von 5 Tagen Anzeige bei der Polizei (relevant bei Einbruchdiebstahl u. Vandalismus)
  • Bei Schäden über 250,– € Meldung innerhalb von 5 Tagen an die Falkenstein GmbH.

Sie können hier auch gleich den Schaden Online melden, wenn sie alle Unterlagen zur hand haben.

Haftpflichtversicherung und Zusätze §

Vereinshaftpficht mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR

  • Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein
  • Gewöhnliche satzungsgemäße vereinsinterne Veranstaltungen
  • Haus- und Grundstückshaftpflicht für Grundstücke und Gebäude, die dem Vereinszweck dienen
  • Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie
  • Haus und Grundbesitzerhaftpflicht der Mitglieder als Subsidiärdeckung. D.h. eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung muss vorhanden sein und geht vor.

Beitrag je Nach Haushaltssumme des Vereins:  
110 EUR bis 150 EUR
Zusätzliche Einschlüsse nach Wunsch: 
Veranstalterhaftpflicht für durch den Verein organisierte öffentliche Veranstaltungen. 35 EUR im Jahr pro Verein bis 5000 Teilnehmer.
Vermögensschadenhaftpflicht / Beispiel : Öffentliche Zuschüsse werden zu spät beantragt.
D&O Versicherung ( Vermögensschadenhaftpficht für die Vorstände) Beispiel: Ein Vorstand veräußert, nicht vorsätzlich, Grundstücke zum Nachteil des Vereins. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber.
Alle Einschlüsse sind separat anzufragen, dann wird ein Individuelles Angebot erstellt.

Mehr Informationen über die Veranstaltungshaftpflicht finden Sie auf www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org
Genauere Infos siehe Merkball Vereinshaftpflicht

Dienstreisschutzversicherung 🚙

Versichert sind nicht vereinseigene PKW von Vorstandsmitgliedern, Funktionären und allen die im Namen des Vereins erforderliche Fahrten mit ihrem Privatfahrzeug unternehmen. Der Dienstreiseschutz schützt den Verein bzw dessen gesetzlichen Vertreter, Organe und für den Verein ehrenamtlich Tätigen aus Fahrten, die mit Einwilligung oder Genehmigung des Versicherungsnehmers im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit durchgeführt werden.

Versichert in der Dienstreiseschutzversicherung sind zwei wesentliche Teile:

  1. Schadensfreiheitsverlust. D.h. der finanzielle Verlust, der aus der Rückstufung des KFZ in der Kaskoversicherung entsteht für maximal 5 Jahre.
  2. Selbstbehaltsversicherung. Versichert ist der Selbstbehalt aus der für das betroffene Fahrzeug bestehende KfZ-Versicherung.

NICHT versichert sind reine Reparaturkosten am Fahrzeug, welches keine Kaskoversicherung unterhält. Es ist also immer mindestens die Kaskoversicherung vorhanden.

Ausschlüsse (auszugsweise):

  • Schäden, die sich auf dem Weg zur oder von der regelmäßigen Vereinsstätte ereignen
  • Schäden aus Unterbrechung der Fahrt zu privaten Zwecken
  • Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden


Diese Versicherung wird vom Bezirksverband abgeschlossen. 
Der Jahresbeitrag liegt Gesamt bei ca. 585 EUR. Der Bezirksverband wiederum wird die Kosten bei allen mitmachenden Vereinen nach einem eigen festgelegten Schlüssel umlegen. Wir empfehlen, dass alle Vereine mitmachen, dann wird diese Deckung sehr günstig.

ACHTUNG: HIER IST EINE UNVERZÜGLICHE SCHADENMELDUNG AN DIE FALKENSTEIN GMBH SEHR WICHTIG!

Unfallversicherung 😱

Die Unfallversicherung schließt ebenfalls der Bezirksverband ab. Der jeweilige Verein meldet dem Bezirksverband die Anzahl der Mitglieder die hier eingeschlossen werden sollen.
Versichert ist:

  • 47.000 EUR bei Invalidität, für Personen ab dem 65.Lebensjahr erfolgt eine Verrentung.
  • 10.000 EUR bei Tod
  • 6 EUR Tagegeld ab dem 43.Tag

Beitrag pro Mitglied ca. 6 EUR
Entgegenkommen der BGV: Wenn nicht Vereinsmitglieder mitversichert werden sollen, weil diese im Ehrenamt bei z.B. Vereinsveranstaltungen helfen, müssen diese namentlich benannt werden.

Hinweis

Dies ist nur ein Überblick, es gelten die im Versicherungschein genannten Bedingungen und Rahmenverträge.